Liebe E/U/N-Mitglieder, ich leite Ihnen den Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) im Themenbereich Armutsbekämpfung und Sozialplanung zur Kenntnis weiter. Mit herzlichen Grüßen Annette vom Heede Von: George, Iuliia <iuliia.george@fernuni-hagen.de<mailto:iuliia.george@fernuni-hagen.de>> Gesendet: Freitag, 25. April 2025 11:15 An: Jensen-Lampiri, Lars <lars.jensen-lampiri@fernuni-hagen.de<mailto:lars.jensen-lampiri@fernuni-hagen.de>> Betreff: AW: Förderaufruf MAGS Hier die Info zur Weiterleitung an EUN Mitglieder Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat einen Förderaufruf zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung veröffentlicht, der sich an Hochschulen und Universitäten richtet. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Expertisen zu spezifischen Themen zu erarbeiten, um neue Impulse für die Armutsbekämpfung zu gewinnen. Förderziele: * Erarbeitung wissenschaftlicher Expertisen zu spezifischen Themen der Armutsbekämpfung. * Unterstützung von Beteiligungsformaten für Menschen mit Armutserfahrung. * Stärkung der kommunalen Sozialplanung. Themengebiete: * Kommunale Sozial- oder Kulturpässe in Nordrhein-Westfalen. * Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung. * Digitale Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte. Förderbedingungen: * Antragsberechtigt sind Hochschulen und Universitäten. * Die Förderung ist befristet bis zum 31. Dezember 2025. * Anträge müssen bis zum 15. Juni 2025 eingereicht werden. Baustein 1: Politische Beteiligung von Armutsbetroffenen * Entwicklung und Umsetzung partizipativer Formate vor Ort (z. B. Workshops, Beteiligungsforen). * Ziel: demokratische Teilhabe, Selbsthilfe-Kompetenz und lokale Impulse fördern. * Förderung von Personal- und Sachausgaben (z. B. Raummieten, Fahrtkosten, Honorare). * Mindestens ein Vorhaben je Kreis/kreisfreier Stadt ist wünschenswert. Für Träger von Beteiligungsprojekten (z. B. Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen). Baustein 2: Wissensermittlung (Wissenschaftliche Expertisen) * Themenfelder: * Kommunale Sozial- oder Kulturpässe in NRW. * Soziale Dimensionen von Klima-Maßnahmen. * Digitale Ausstattung/Kompetenz einkommensarmer Haushalte. * Gefördert werden Hochschulen und Universitäten. * Ziel: fundierte wissenschaftliche Beiträge zur Vorbereitung konkreter Maßnahmen. Ausschließlich für Hochschulen und Universitäten. Baustein 3: Unterstützung kommunaler Sozialplanung * Entwicklung/Erweiterung kommunaler Strukturen, Datengrundlagen und Strategien. * Förderfähig sind u. a. Personalstellen für Sozialplanung, Beratungsleistungen, Workshops. Kommunen bzw. deren Sozial- oder Jugendämter. Förderumfang und -höhe * Die genaue Förderhöhe ist projektbezogen und orientiert sich an den notwendigen Personal- und Sachkosten. * Investitionen (z. B. technische Ausstattung) sind nicht förderfähig. * Personal darf nur zusätzlich eingesetzt werden – keine Doppelfinanzierung laufender Kosten. Förderzeitraum und Frist * Förderzeitraum: bis spätestens 31. Dezember 2025. * Einreichfrist für Anträge: 15. Juni 2025. Weitere Informationen und detaillierte Förderbedingungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des MAGS NRW: MAGS NRW<https://mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung?utm_source=chatgpt.com> Liebe Grüße J
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vom Heede, Annette